Umweltschutz


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Umweltschutz bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutze der Umwelt, um die Gesundheit des Menschen zu erhalten.

Der Umweltschutz hat mehrere Funktionen und beinhaltet verschiedene Prinzipien. Er beugt Beeinträchtigungen der Umwelt vor (Prävention), drängt sie zurück (Repression) und stellt Naturressourcen wieder her, soweit das möglich ist (Reparation). Ihre Verursacher sollen Verantwortung für den Umgang mit der Umwelt übernehmen (Verursacherprinzip) und deren Nutzung nicht zu einseitigem Vorteil erfolgen (Kooperationsprinzip). Zum Umweltschutz gehören auch ethische und ästhetische Ansprüche.

Das Augenmerk des Umweltschutzes liegt dabei sowohl auf einzelnen Teilbereichen der Umwelt (wie Boden, Wasser, Luft, Klima), als auch auf den Wechselwirkungen zwischen ihnen.

Umweltschutz mit System


Langjährige Erfahrung

Klimaschutz bedeutet, anthropogenen Einflüssen, die zur globalen Erwärmung führen können, entgegenzuwirken und ihre Folgen abzumildern. Hauptansätze des Klimaschutzes sind gegenwärtig die Verringerung des von Menschen verursachten Ausstoßes von Treibhausgasen und die Erhaltung und Unterstützung der Funktionen von Ozeanen und Wäldern in diesem Zusammenhang: Diese nehmen als Kohlenstoffsenken das mengenmäßig bedeutsamste Treibhausgas Kohlenstoffdioxid auf.

Der Klimaschutz ist daher stark mit den beiden Teilbereichen Waldschutz und Gewässerschutz verbunden.

Klimaveränderungen können regional auftreten, z. B. durch umfangreiche Waldrodungen und Versiegelung der Landschaft durch Straßen und Gebäude. Insofern ist Klimaschutz Aufgabe einzelner Länder und Regionen.

Als Gewässerschutz bezeichnet man die Gesamtheit der Bestrebungen, die Gewässer (Oberflächengewässer und das Grundwasser) vor Beeinträchtigungen zu schützen.

Der Gewässerschutz dient einerseits der Reinhaltung des Wassers als Ressource für Trink- oder Betriebswasser als Teilaufgabe des Umweltschutzes, andererseits dem Schutz aquatischer (d. h. vom Wasser abhängiger) Ökosysteme als Teilaufgabe des Naturschutzes. Eine sehr weitgehende Maßnahme zum Schutz von Gewässern ist die Ausweisung von Wasserschutzgebieten.

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