Arbeitsschutz


Gefährdungsbeurteilungen

  • Entwickeln des Maßnahmenkataloges
  • Hilfestellung bei der Entwicklung und Durchführung von Unterweisungen
  • Moderation des Arbeitsausschusses (ASA)
  • Fachliche Beratung Ihrer Sicherheitsbeauftragten
Arbeitsschutzgesetz als PDF

Betriebssicherheit

  • Technische Betriebsmittel
  • Anwendung der Betriebssicherheitsverordnung
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Leitern- und Regalprüfungen mit entsprechender Dokumentation
  • Konformitätsprüfungen (CE)

Rechtskonformität

  • Praxisorientierte und persönliche Beratung
  • Präventive Beratung unter Einbeziehung moderner wissenschaftlicher Erkenntnisse
  • Betriebssicherheit für Ihr Unternehmen
  • Unterstützung bei der rechtskonformen Umsetzung
Arbeitssicherheitsgesetz als PDF

Betreuung nach DGUV Vorschrift 2


Ihre Arbeitsschutzexperten

Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit


Betriebssicherheit und Rechtskonformität mit Ihnen zu erreichen, ist unser Ziel. Unsere Sicherheitsfachkräfte unterstützen Sie bei allen Aufgaben rund um den Arbeitsschutz.

Am Anfang der Betreuung im Arbeitsschutz steht ein Beratungsgespräch, indem die Grundlagen und Erwartungen besprochen werden. Danach findet eine Begehung statt, in der die verschiedenen Bereiche der Betriebsstätten besichtigt werden. Dies ist eine unabdingbare Voraussetzung um die Gefährdungsrisiken sinnvoll einschätzen zu können. Im Arbeitsschutzausschuss (ASA Sitzung) werden dann entsprechende Schutzmaßnahmen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung besprochen, die das zentrale Steuerungselement im Arbeitsschutz darstellt.

Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten sind laut §11 Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Die Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses ist gesetzlich geregelt in §11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG). Die Teilnehmer sind:

  • Der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter – oft die Personalabteilung
  • Zwei vom Betriebsrat (oder Personalrat) bestimmte Betriebsratsmitglieder
  • Betriebsarzt
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragte siehe hier auch §33 SGB VII

Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im §6 ASiG und in der "DGUV Vorschrift 2 – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" benannt. Die Mitwirkung an den Arbeitsschutzausschusssitzungen ist eine originäre Aufgabe einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes. Die Mitwirkung an den Ausschusssitzungen ist Pflicht. Der §11 ASiG fordert auch, dass der Arbeitsschutzausschuss mindestens einmal vierteljährlich zusammentritt. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung, deshalb kann der Arbeitsschutzausschuss bei Bedarf auch öfter zusammenkommen. Einberufen wird der Ausschuss in der Regel vom Arbeitgeber.

Die Analyse von Unfällen und Beinaheunfällen ist ein wichtiger Bestandteil jeder ASA Sitzung um nachhaltigen Arbeitsschutz zu gewährleisten.

Nach §193 Abs.1 SGB VII haben Unternehmer/ Arbeitgeber jeden Unfall anzuzeigen, wenn Versicherte z.B. verletzt sind und für vier oder mehr Tage arbeitsunfähig werden (meldepflichtiger Unfall). Als Unfallereignis zählen alle Arbeitsunfälle im engeren Sinne (§8 Abs.1 SGB VII) und alle Wegeunfälle (§8 Abs.2 SGB VII), die sich auf dem Weg nach oder von dem Ort einer versicherten Tätigkeit ereignen. Versicherungsrechtlich sind Wegeunfälle den Arbeitsunfällen gleichgestellt.

Die Meldung eines Unfalles erfolgt über die Unfallanzeige, die ein Unternehmer oder seine Bevollmächtigte binnen drei Tagen zu erstatten hat. Die Unfallanzeige – derzeit in der Fassung vom Juli 2017 dient den Unfallversicherungsträgern als Grundlage für die Dokumentation der Merkmale zur Arbeitsunfallstatistik.

Laut DGUV Statistik 2018 zu Arbeitsunfallgeschehen ist die Dauer der Arbeitsunfähigkeit von meldepflichtigen Fällen folgendermaßen verteilt:

  • 18,0 % bis vier Tage
  • 36,3 % unter einer Woche
  • 19,8 % mehr als 4 Wochen
  • 2,1% über ein halbes Jahr

Hier wird deutlich, wieviel Leid und finanzielle Kosten für alle Beteiligten entstehen. Somit ist es ein vorrangiges Ziel im präventiven Arbeitsschutz diese Unfälle am besten ganz zu vermeiden.

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