Unsere Leistungen im vorbeugenden Brandschutz

  • Erstellung der Brandschutzordnung (A/B/C)
  • Beurteilung der Flucht- und Rettungswege
  • Durchführung von Evakuierungsübungen
  • Schulung der Evakuierungs- / Brandschutzhelfer

Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorbeugen (vorbeugender Brandschutz oder Brandverhütung) und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen (abwehrender Brandschutz).

Brandschutz ist vielschichtig und findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Daher finden sich zum Beispiel in Deutschland Anforderungen an den Brandschutz in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften wie den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der sechzehn Bundesländer sowie zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Man unterscheidet den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz.

Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken und die Auswirkungen von Bränden so weit wie möglich einzuschränken.

Folglich gliedert sich der vorbeugende Brandschutz in den:

  • Baulichen Brandschutz
  • Anlagentechnischen Brandschutz
  • Organisatorischen Brandschutz

Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit und ist als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung gefordert. Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen sind in Deutschland als Mindestanforderungen erlassen.

Allein aus der Vielzahl der Regelungen lässt sich erahnen, welch komplexes Aufgabengebiet sich hier stellt. Die Wege zur Erfüllung der Schutzziele wie Brandverhütung, Verhinderung der Brandausbreitung, Rettung und wirksame Brandbekämpfung können zu unterschiedlichsten Lösungen führen, die durch die jeweils zuständige Bauaufsicht zu genehmigen sind.

Baulicher, anlagentechnischer, organisatorischer Brandschutz

Die baulichen Maßnahmen sind sehr vielfältig und beinhalten die verwendeten Baustoffe und Bauteile. In Europa und Deutschland sind diese u.a. geregelt in DIN EN 13501 sowie in DIN EN 1992-1-2 (Stahlbetonbau), DIN EN 1993-1-2 (Stahlbau) und DIN EN 1995-1-2 (Holzbau). Weitere Regelwerke betreffen den bautechnischen Brandschutz in Industriebauten, geregelt in der DIN 18230, die Fluchtwegplanung sowie Löschanlagen in Gebäuden. In Österreich werden vergleichbare Anforderungen in den verschiedenen TRVB-B festgelegt.

In Deutschland kann es notwendig sein, aufgrund bauordnungsrechtlicher Anforderungen, Forderungen von Versicherern oder im Interesse des Bauherrn ein Brandschutzgutachten durch einen qualifizierten Brandschutzgutachter erstellen zu lassen. Unter Umständen ist das erstellte Brandschutzkonzept bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einzureichen, abzustimmen und genehmigen zu lassen.

Das Bauordnungsrecht ist in Deutschland Landesrecht. In Österreich unterliegt die feuerpolizeiliche Abnahme den Brandverhütungsstellen (ebenfalls Hoheit der einzelnen Bundesländer). In der Schweiz ist sie kantonal geregelt. Bauliche Maßnahmen müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Brandverhalten von Baustoffen
  • Feuerwiderstand der Bauteile
  • Bauprodukte, für die technische Regeln in der Bauregelliste A nach Abs. 2 bekannt gemacht worden sind und die von diesen wesentlich abweichen oder für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik oder Technische Baubestimmungen nach Art. 3 Abs. 2 nicht gibt (nicht geregelte Bauprodukte), müssen
    • eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ)
    • ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) oder
    • eine Zustimmung im Einzelfall haben.

Altenwohnheime, Seniorenwohnanlagen usw. werden in der Regel als Sonderbauten bewertet.

In privaten Wohnräumen gilt seit August 2014 in bestimmten Bundesländern Deutschlands eine Rauchwarnmelderpflicht. Hierzu zählen u.a. die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen.

Baulicher Brandschutz in Tunnelbauwerken: Bei Tunnelbauwerken hat der bauliche Brandschutz aufgrund der dramatischen Tunnelbrände der letzten Jahre stark an Bedeutung gewonnen. Neben der Einhaltung konstruktiver Regeln wird hier der rechnerische Nachweis (die sogenannte „heiße Bemessung“) zunehmend wichtiger. Regelungen zum rechnerischen Nachweis finden sich z.B. in der ENV 1992-1-2, der ZTV-Ing sowie in der „Richtlinie für den Brand- und Katastrophenschutz“ der Deutschen Bahn.

Darunter fallen alle technischen Anlagen und Einrichtungen, welche zur Verbesserung des Brandschutzes dienen. Zu den typischen, dem Brandschutz dienenden gebäudetechnischen Anlagen zählen insbesondere:

  • Brandlastarme Elektroinstallation mit hoher Dezentralität sowie Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Bemessungsfehlerstrom < 300 mA
  • Brandmeldeanlagen (BMA) nach DIN 14675
  • Rauchansaugsysteme, beispielsweise zur Unterstützung der Rauchdetektion in Fußboden- oder Deckenhohlräumen (i. d. R. Teil einer BMA)
  • Optische und akustische Alarmierungsanlagen, häufig als Bestandteil einer Brandmeldeanlage
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
  • Anlagen zur Bevorratung und Versorgung mit Löschwasser
  • Selbsttätige Feuerlöschanlagen (z. B. Sprinkleranlagen oder Gaslöschanlagen) einschließlich der örtlichen Vorhaltung der Löschmittel
  • Nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen (z. B. Wandhydranten) mit Schlauchanschlüssen als „gebäudeinternes Ende“ trockener oder nasser Steigleitungen
  • Feststellanlagen für Rauchschutztüren in Flucht- und Rettungswegen
  • Fluchttürterminals zur Steuerung und Überwachung von ins Freie oder in andere Brandabschnitte führenden Fluchttüren
  • Flucht- und Rettungswegbeleuchtung als Teil der Sicherheitsbeleuchtungsanlage (Notbeleuchtung)
  • Überdrucklüftungsanlagen zur Vermeidung des Eindringens von Rauch in Flucht- und Rettungswege (z. B. in Treppenräumen von Hochhäusern)
  • Schottungen für die Durchdringung feuerwiderstandsfähiger Bauteile durch Kabel und Rohre (Brandschotts) sowie Brandschutzklappen (BSK) in Lüftungsleitungen

Im Zuge der Umnutzung, des Umbaus oder der Erweiterung von Bestandsgebäuden (z. B. bei Aufhebung des Bestandsschutzes), aber auch bei Neubauten, gewinnen die Anlagen des gebäudetechnischen Brandschutzes zunehmend an Bedeutung.

Im Wohnungs- und Gesellschaftsbau dienen diese Anlagen häufig der Kompensation von Abweichungen zu gesetzlichen Anforderungen. Gleichzeitig ist diese Entwicklung mit steigenden Kosten für Betrieb, Wartung und Instandhaltung der gebäudetechnischen Anlagen verbunden.

Dieser Punkt umfasst die Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarten sowie die Erstellung von Alarmplänen, der Brandschutzordnung und von Brandschutzplänen.

Ebenso gehören die Unterweisung und Schulung der Beschäftigten – beispielsweise im Umgang mit brennbaren Stoffen oder Zündquellen – sowie das richtige Verhalten im Brandfall in diesen Bereich des organisatorischen Brandschutzes.