Vorsorgen
ehemals G-Untersuchungen
Arbeitsmedizinische Vorsorge dient dem Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei besonderen Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz.
Sie ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes und wird insbesondere dann erforderlich, wenn Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen, physikalischen Einwirkungen oder speziellen Arbeitsbedingungen wie Bildschirmarbeit oder Auslandsaufenthalten verbunden sind.
Grundlage hierfür ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), welche Art, Umfang und Anlässe der Vorsorge regelt.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Vorsorgeanlässe, Inhalte, Abläufe und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Was ist die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen?
Die Vorsorgeanlässe (V) bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen werden durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vorgegeben.
Beispielhaft sind im Folgenden einige Gefahrstoffe genannt:
- Asbest (V1)
- Benzol (V8)
- Blei und anorganische Bleiverbindungen (V2)
- Chrom(VI)-Verbindungen (V15)
- Gefährdung der Haut (V24)
- Isocyanate (V27)
- Schweißen und Trennen von Metallen (V39)
- Toluol und Xylol (V29)
- Trichlorethen (Trichlorethylen)
- …
Weiterführend wird in den DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen u.a. auf den Stand der Arbeitsmedizin und Wissenschaft hingewiesen.
Die DGUV Empfehlungen dienen dazu, die Betriebsärzte und Betriebsärztinnen als Beauftragte der Unternehmer und Unternehmerinnen zu unterstützen, bei den Maßnahmen des Arbeitsschutzes den Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen, wozu § 4 Nr. 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) die Unternehmerinnen und Unternehmer verpflichtet.
Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst lt. DGUV etc. nicht den Nachweis der gesund-heitlichen Eignung für berufliche Anforderungen nach sonstigen Rechtsvorschriften oder individual- bzw. kollektivrechtlichen Vereinbarungen. Bestehen solche Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen, so sind ggf. durchzuführende Eignungsbeurteilungen als solche auszuweisen und getrennt von der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu handhaben.
Bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber den aufgelisteten Gefahrstoffen in der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung liegen solche Anforderungen nicht vor.
Ergänzend sei auf weitere zentrale Rechtgrundlagen wie das ASiG und das ArbSchG sowie auf weitere Gesetze und Verordnungen hingewiesen.
Was wird bei einer arbeitsmedizinischen Vorsorge gemacht?
Im Vordergrund steht die Feststellung der Arbeits-Vorgeschichte, eine allgemeine arbeitsmedizinische Untersuchung.
Spezifische Symptome erfordern eine weitere Abklärung wie z.B. Kopfschmerzen oder leichte Ermüdbarkeit. Evtl. wird der Untersuchungsumfang erweitert.
Im Vordergrund des Untersuchungsumfangs zur Vorsorge bei Exposition gegenüber Gefahrstoffen steht die arbeitsmedizinische Beratung, um Erkrankungen präventiv zu verhindern. Folgende Untersuchungen werden auf freiwilliger Basis durchgeführt:
Ärztliche Beratung, körperliche Untersuchung z.B. Abhören der Lunge, Blutentnahme und Biomonitoring im Blut oder Urin.
Ein wichtiger Hinweis: Die Beauftragung des Arztes oder der Ärztin durch das Unternehmen hat keinen Einfluss auf die Verschwiegenheitspflicht.
Es dürfen keine Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge und arbeitsmedizinischen Beratungen über den Gesundheitszustand einzelner Mitarbeiter: innen etc. offenbart werden.
Wann ist die arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich?
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine Wunsch-, Angebots- oder Pflichtvorsorge, je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Die genauen Arbeitsumstände und Einflussfaktoren werden in der Gefährdungsbeurteilung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt sowie gegebenenfalls weitere Personen etc. ermittelt und bewertet.
Somit sind arbeitsmedizinische Untersuchungen zu veranlassen, wenn die jeweilige Gefährdungsbeurteilung dies ergibt. Der Arbeitgeber informiert die Beschäftigte oder den Beschäftigten, aufgrund welcher Gefährdung zum Beispiel das Angebot für eine Vorsorge gemacht wird. Weitere Hinweise hierzu finden sich in den arbeitsmedizinischen Regeln.
Eine arbeitsmedizinische Untersuchung im Rahmen der Rechtsnorm ArbMedVV im Sinne einer Vorsorge ist sinnvoll, wenn die jeweilige Gefährdungsbeurteilung dies ergibt. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit können sehr gute Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung und zu Arbeitsbedingungen geben. Die Betriebsärzte können individuell beraten und die entsprechenden Untersuchungsinhalte mit Zustimmung des Probanden / der Probandin durchführen.
Wer führt die arbeitsmedizinische Vorsorge durch?
Betriebsärzte und Fachärzte für Arbeitsmedizin führen die arbeitsmedizinischen Vorsorgen durch, da diese Arztgruppen qualifiziert sind für arbeitsphysiologische, ergonomische und arbeitshygienische etc. Fragen.
Laut § 7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu tragen. Bei der betriebsärztlichen Betreuung sind die Arbeitsmediziner / Betriebsmediziner nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten.
Wie lange dauert die arbeitsmedizinische Vorsorge oder Untersuchung?
Die Untersuchungsdauer für eine arbeitsmedizinische Untersuchung variiert je nach medizinischer Vorgeschichte, gesundheitlichem Status sowie der Arbeitsanamnese und Vorbefunden. In der Regel erfolgt die arbeitsmedizinische Untersuchung inkl. Beratung innerhalb von ca. 30min.
Welche zeitlichen Abstände gelten für die arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Untersuchungen?
Die arbeitsmedizinischen Vorsorgen sind maximal 3 Jahre gültig. Verschiedene Faktoren werden im Hinblick auf die Tätigkeit für die arbeitsmedizinische Einschätzung herangezogen.
Insofern kann bei guter Fitness oder gut eingestellten Vorerkrankungen und stabilen Arbeitsfaktoren der Nachuntersuchungszeitraum für die entsprechende Vorsorge bei 3 Jahren liegen oder entsprechend kürzer.
Falls zum Beispiel gesundheitliche Einschränkungen oder schwer einzuschätzende Arbeitsbedingungen vorliegen, die zum Beispiel einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit oder die individuelle Gesundheitssituation auch präventiv haben, ist der Nachuntersuchungszeitraum evtl. kürzer anzusetzen. In diesen Fällen ist eine präventive Beratung wichtig, um mögliche Gesundheitsgefahren für die Probandin / den Probanden abzuwenden und mögliche Schutzmaßnahmen in Betracht zu ziehen.
Was ist die arbeitsmedizinische Vorsorgebescheinigung?
Nach der arbeitsmedizinischen Vorsorge erhält der Auftraggeber 8z.B. das Unternehmen) eine Bescheinigung darüber, wann und aus welchem Anlass die Vorsorge stattgefunden hat und wann gegebenenfalls aus ärztlicher Sicht die nächste Vorsorge stattfinden soll.
Die untersuchte Person erhält ebenso eine Bescheinigung mit oben erwähnten Informationen. Zusätzlich können sich in der Bescheinigung für den Probanden medizinische Hinweise finden. Deshalb muss die Vorsorgebescheinigung für den Probanden, für die Mitarbeiter:in immer bei der Person verbleiben. Die Vorsorgebescheinigung für den Probanden ist nicht für eine Weitergabe an z.B. das Unternehmen oder andere Empfänger vorgesehen.
Die Vorsorgebescheinigung enthält keine medizinischen Informationen, Hinweise zu gesundheitlichen Bedenken etc. Dies stellt eine wichtige Voraussetzung für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen allen Beteiligten dar.
Wie viel kostet die arbeitsmedizinische Vorsorge?
Die Kosten für die arbeitsmedizinische Untersuchung / Vorsorge variieren in Bezug auf den erforderlichen Untersuchungsaufwand. Eine entsprechende Kostenübernahme der Firma ist erforderlich (liegt in der Regel bei den von uns regelhaft betreuten Firmen vor). Alternativ kann man die arbeitsmedizinische Vorsorge / Untersuchung selbst vor Ort mit der EC-Karte bezahlen.
Die Vorsorgeanlässe (V) bei
- Tätigkeiten mit Belastungen des Muskel- Skelett-Systems (V46)
- Tätigkeiten mit extremer Hitze- und Kältebelastung (V30)
- Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Lärm (V20)
- …..
werden durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vorgegeben.
Beispielhaft sind im Folgenden einige physikalische Einwirkungen genannt:
- bei Tätigkeiten mit Exposition durch Vibrationen
- Tätigkeiten mit Lärmexposition
- Tätigkeiten mit extremer Hitze- Kältebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können
- bei Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen, die mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System verbunden sind, durch:
- Lastenhandhabung
- Arbeiten in erzwungenen Körperhaltungen
auf Wunsch der versicherten Person zu ermöglichen, es sei denn, aufgrund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.
Wann ist die arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich?
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine Wunsch-, Angebots- oder Pflichtvorsorge, je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Die genauen Arbeitsumstände und Einflussfaktoren werden in der Gefährdungsbeurteilung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt sowie gegebenenfalls weitere Personen etc. ermittelt und bewertet.
Somit sind arbeitsmedizinische Untersuchungen zu veranlassen, wenn die jeweilige Gefährdungsbeurteilung dies ergibt. Der Arbeitgeber informiert die Beschäftigte oder den Beschäftigten, aufgrund welcher Gefährdung zum Beispiel das Angebot für eine Vorsorge gemacht wird. Weitere Hinweise hierzu finden sich in den arbeitsmedizinischen Regeln.
Eine arbeitsmedizinische Untersuchung im Rahmen der Rechtsnorm ArbMedVV im Sinne einer Vorsorge ist sinnvoll, wenn die jeweilige Gefährdungsbeurteilung dies ergibt. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit können sehr gute Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung und zu Arbeitsbedingungen geben. Die Betriebsärzte können individuell beraten und die entsprechenden Untersuchungsinhalte mit Zustimmung des Probanden / der Probandin durchführen.
Wer führt die arbeitsmedizinische Vorsorge durch?
Betriebsärzte und Fachärzte für Arbeitsmedizin führen die arbeitsmedizinischen Vorsorgen durch, da diese Arztgruppen qualifiziert sind für arbeitsphysiologische, ergonomische und arbeitshygienische etc. Fragen.
Laut § 7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu tragen. Bei der betriebsärztlichen Betreuung sind die Arbeitsmediziner / Betriebsmediziner nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten.
Wie lange dauert die arbeitsmedizinische Vorsorge oder Untersuchung?
Die Untersuchungsdauer für eine arbeitsmedizinische Untersuchung variiert je nach medizinischer Vorgeschichte, gesundheitlichem Status sowie der Arbeitsanamnese und Vorbefunden. In der Regel erfolgt die arbeitsmedizinische Untersuchung inkl. Beratung innerhalb von ca. 30min.
Welche zeitlichen Abstände gelten für die arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Untersuchungen?
Die arbeitsmedizinischen Vorsorgen sind maximal 3 Jahre gültig. Verschiedene Faktoren werden im Hinblick auf die Tätigkeit für die arbeitsmedizinische Einschätzung herangezogen.
Insofern kann bei guter Fitness oder gut eingestellten Vorerkrankungen und stabilen Arbeitsfaktoren der Nachuntersuchungszeitraum für die entsprechende Vorsorge bei 3 Jahren liegen oder entsprechend kürzer.
Falls zum Beispiel gesundheitliche Einschränkungen oder schwer einzuschätzende Arbeitsbedingungen vorliegen, die zum Beispiel einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit oder die individuelle Gesundheitssituation auch präventiv haben, ist der Nachuntersuchungszeitraum evtl. kürzer anzusetzen. In diesen Fällen ist eine präventive Beratung wichtig, um mögliche Gesundheitsgefahren für die Probandin / den Probanden abzuwenden und mögliche Schutzmaßnahmen in Betracht zu ziehen.
Was ist die arbeitsmedizinische Vorsorgebescheinigung?
Nach der arbeitsmedizinischen Vorsorge erhält der Auftraggeber (z.B. das Unternehmen) eine Bescheinigung darüber, wann und aus welchem Anlass die Vorsorge stattgefunden hat und wann gegebenenfalls aus ärztlicher Sicht die nächste Vorsorge stattfinden soll.
Die untersuchte Person erhält ebenso eine Bescheinigung mit oben erwähnten Informationen. Zusätzlich können sich in der Bescheinigung für den Probanden medizinische Hinweise finden. Deshalb muss die Vorsorgebescheinigung für den Probanden, für die Mitarbeiter:in immer bei der Person verbleiben. Die Vorsorgebescheinigung für den Probanden ist nicht für eine Weitergabe an z.B. das Unternehmen oder andere Empfänger vorgesehen. Wir bitten um Weitergabe der Vorsorgebescheinigung für den Arbeitgeber an den Arbeitgeber.
Die Vorsorgebescheinigung enthält keine medizinischen Informationen, Hinweise zu gesundheitlichen Bedenken etc. Dies stellt eine wichtige Voraussetzung für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen allen Beteiligten dar.
Wie viel kostet die arbeitsmedizinische Vorsorge?
Die Kosten für die arbeitsmedizinische Untersuchung / Vorsorge variieren in Bezug auf den erforderlichen Untersuchungsaufwand. Eine entsprechende Kostenübernahme der Firma ist erforderlich (liegt in der Regel bei den von uns regelhaft betreuten Firmen vor). Alternativ kann man die arbeitsmedizinische Vorsorge / Untersuchung selbst vor Ort mit der EC-Karte bezahlen.
Die Vorsorgeanlässe bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen mit Infektionsgefährdung werden durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vorgegeben.
Beispielhaft sind im Folgenden einige Vorsorgen (V) als Pflicht- und Angebotsvorsorgen genannt:
- Nicht gezielte Tätigkeiten (V42)
- in Einrichtungen zur vorschulischen Betreuung von Kindern: Tätigkeiten mit regelmäßigem direktem Kontakt zu Kindern hinsichtlich
- in Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Menschen
- in Notfall- und Rettungsdiensten
- in Kläranlagen oder in der Kanalisation
- auf Freiflächen, in Wäldern, Parks und Gartenanlagen
- regelmäßige Tätigkeiten in niederer Vegetation oder direkter Kontakt zu freilebenden Tieren hinsichtlich (FSME)-Virus etc.
- in Forschungseinrichtungen
Wann ist die arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich?
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine Wunsch-, Angebots- oder Pflichtvorsorge, je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Die genauen Arbeitsumstände und Einflussfaktoren werden in der Gefährdungsbeurteilung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt sowie gegebenenfalls weitere Personen etc. ermittelt und bewertet.
Somit sind arbeitsmedizinische Untersuchungen zu veranlassen, wenn die jeweilige Gefährdungsbeurteilung dies ergibt. Der Arbeitgeber informiert die Beschäftigte oder den Beschäftigten, aufgrund welcher Gefährdung zum Beispiel das Angebot für eine Vorsorge gemacht wird. Weitere Hinweise hierzu finden sich in den arbeitsmedizinischen Regeln.
Eine arbeitsmedizinische Untersuchung im Rahmen der Rechtsnorm ArbMedVV im Sinne einer Vorsorge ist sinnvoll, wenn die jeweilige Gefährdungsbeurteilung dies ergibt. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit können sehr gute Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung und zu Arbeitsbedingungen geben. Die Betriebsärzte können individuell beraten und die entsprechenden Untersuchungsinhalte mit Zustimmung des Probanden / der Probandin durchführen.
Wer führt die arbeitsmedizinische Vorsorge durch?
Betriebsärzte und Fachärzte für Arbeitsmedizin führen die arbeitsmedizinischen Vorsorgen durch, da diese Arztgruppen qualifiziert sind für arbeitsphysiologische, ergonomische und arbeitshygienische etc. Fragen.
Laut § 7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu tragen. Bei der betriebsärztlichen Betreuung sind die Arbeitsmediziner / Betriebsmediziner nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten.
Wie lange dauert die arbeitsmedizinische Vorsorge oder Untersuchung?
Die Untersuchungsdauer für eine arbeitsmedizinische Untersuchung variiert je nach medizinischer Vorgeschichte, gesundheitlichem Status sowie der Arbeitsanamnese und Vorbefunden. In der Regel erfolgt die arbeitsmedizinische Untersuchung inkl. Beratung innerhalb von ca. 30min.
Welche zeitlichen Abstände gelten für die arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Untersuchungen?
Die arbeitsmedizinischen Vorsorgen sind maximal 3 Jahre gültig. Verschiedene Faktoren werden im Hinblick auf die Tätigkeit für die arbeitsmedizinische Einschätzung herangezogen.
Insofern kann bei guter Fitness oder gut eingestellten Vorerkrankungen und stabilen Arbeitsfaktoren der Nachuntersuchungszeitraum für die entsprechende Vorsorge bei 3 Jahren liegen oder entsprechend kürzer.
Falls zum Beispiel gesundheitliche Einschränkungen oder schwer einzuschätzende Arbeitsbedingungen vorliegen, die zum Beispiel einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit oder die individuelle Gesundheitssituation auch präventiv haben, ist der Nachuntersuchungszeitraum evtl. kürzer anzusetzen. In diesen Fällen ist eine präventive Beratung wichtig, um mögliche Gesundheitsgefahren für die Probandin / den Probanden abzuwenden und mögliche Schutzmaßnahmen in Betracht zu ziehen.
Was ist die arbeitsmedizinische Vorsorgebescheinigung?
Nach der arbeitsmedizinischen Vorsorge erhält der Auftraggeber (z.B. das Unternehmen) eine Bescheinigung darüber, wann und aus welchem Anlass die Vorsorge stattgefunden hat und wann gegebenenfalls aus ärztlicher Sicht die nächste Vorsorge stattfinden soll.
Die untersuchte Person erhält ebenso eine Bescheinigung mit oben erwähnten Informationen. Zusätzlich können sich in der Bescheinigung für den Probanden medizinische Hinweise finden. Deshalb muss die Vorsorgebescheinigung für den Probanden, für die Mitarbeiter:in immer bei der Person verbleiben.
Die Vorsorgebescheinigung für den Probanden ist nicht für eine Weitergabe an z.B. das Unternehmen oder andere Empfänger vorgesehen. Wir bitten um Weitergabe der Vorsorgebescheinigung für den Arbeitgeber an den Arbeitgeber. Die Vorsorgebescheinigung enthält keine medizinischen Informationen, Hinweise zu gesundheitlichen Bedenken etc. Dies stellt eine wichtige Voraussetzung für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen allen Beteiligten dar.
Wie viel kostet die arbeitsmedizinische Vorsorge?
Die Kosten für die arbeitsmedizinische Untersuchung / Vorsorge variieren in Bezug auf den erforderlichen Untersuchungsaufwand. Eine entsprechende Kostenübernahme der Firma ist erforderlich (liegt in der Regel bei den von uns regelhaft betreuten Firmen vor). Alternativ kann man die arbeitsmedizinische Vorsorge / Untersuchung selbst vor Ort mit der EC-Karte bezahlen.
Die Vorsorgeanlässe (V) bei
- Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (V37)
- Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen (V35)
- Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern (V26)
werden in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) im Teil 4 „Sonstige Tätigkeiten“ genannt
Wann ist die arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich?
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine Wunsch-, Angebots- oder Pflichtvorsorge, je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Die genauen Arbeitsumstände und Einflussfaktoren werden in der Gefährdungsbeurteilung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt sowie gegebenenfalls weitere Personen etc. ermittelt und bewertet.
Somit sind arbeitsmedizinische Untersuchungen zu veranlassen, wenn die jeweilige Gefährdungsbeurteilung dies ergibt. Der Arbeitgeber informiert die Beschäftigte oder den Beschäftigten, aufgrund welcher Gefährdung zum Beispiel das Angebot für eine Vorsorge gemacht wird. Weitere Hinweise hierzu finden sich in den arbeitsmedizinischen Regeln.
Eine arbeitsmedizinische Untersuchung im Rahmen der Rechtsnorm ArbMedVV im Sinne einer Vorsorge ist sinnvoll, wenn die jeweilige Gefährdungsbeurteilung dies ergibt. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber.
Wer führt die arbeitsmedizinische Vorsorge durch?
Betriebsärzte und Fachärzte für Arbeitsmedizin führen die arbeitsmedizinischen Vorsorgen durch, da diese Arztgruppen qualifiziert sind für arbeitsphysiologische, ergonomische und arbeitshygienische etc. Fragen.
Laut § 7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu tragen. Bei der betriebsärztlichen Betreuung sind die Arbeitsmediziner / Betriebsmediziner nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten.
Wie lange dauert die arbeitsmedizinische Vorsorge oder Untersuchung?
Die Untersuchungsdauer für eine arbeitsmedizinische Untersuchung variiert je nach medizinischer Vorgeschichte, gesundheitlichem Status sowie der Arbeitsanamnese und Vorbefunden.
Welche zeitlichen Abstände gelten für die arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Untersuchungen?
Die arbeitsmedizinischen Vorsorgen sind maximal 3 Jahre gültig. Verschiedene Faktoren werden im Hinblick auf die Tätigkeit für die arbeitsmedizinische Einschätzung herangezogen.
Falls zum Beispiel gesundheitliche Einschränkungen oder schwer einzuschätzende Arbeitsbedingungen vorliegen, die zum Beispiel einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit oder die individuelle Gesundheitssituation auch präventiv haben, ist der Nachuntersuchungszeitraum evtl. kürzer anzusetzen. In diesen Fällen ist eine präventive Beratung wichtig, um mögliche Gesundheitsgefahren für die Probandin / den Probanden abzuwenden und mögliche Schutzmaßnahmen in Betracht zu ziehen.
Was ist die arbeitsmedizinische Vorsorgebescheinigung?
Nach der arbeitsmedizinischen Vorsorge erhält der Auftraggeber eine Bescheinigung darüber, wann und aus welchem Anlass die Vorsorge stattgefunden hat und wann gegebenenfalls aus ärztlicher Sicht die nächste Vorsorge stattfinden soll.
Die untersuchte Person erhält ebenso eine Bescheinigung mit oben erwähnten Informationen. Zusätzlich können sich in der Bescheinigung für den Probanden medizinische Hinweise finden. Deshalb muss die Vorsorgebescheinigung für den Probanden, für die Mitarbeiter:in immer bei der Person verbleiben. Die Vorsorgebescheinigung für den Probanden ist nicht für eine Weitergabe an z.B. das Unternehmen oder andere Empfänger vorgesehen. Wir bitten um Weitergabe der Vorsorgebescheinigung für den Arbeitgeber an den Arbeitgeber.
Wie viel kostet die arbeitsmedizinische Vorsorge?
Die Kosten für die arbeitsmedizinische Untersuchung / Vorsorge variieren in Bezug auf den erforderlichen Untersuchungsaufwand. Eine entsprechende Kostenübernahme der Firma ist erforderlich (liegt in der Regel bei den von uns regelhaft betreuten Firmen vor). Alternativ kann man die arbeitsmedizinische Vorsorge / Untersuchung selbst vor Ort mit der EC-Karte bezahlen.
Anleitung Terminbuchung
Ihr Termin für die richtige arbeitsmedizinische Untersuchung.