Gesundheitsmanagement
Betriebliches GesundheitsmanagementBetriebliches Gesundheitsmanagement fördert Gesundheitspotentiale
BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Ganzheitliches Steuerungskonzept unter Berücksichtigung von relevanten Arbeits- und Gesundheitsaspekten
- BEM und BGF sind wichtige Teilbereiche eines systematischen und nachhaltigen BGM
- Beratung zum Erfolgsfaktor Führungsverhalten
- Anpassung an die Unternehmenskultur
BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Stufenweise Wiederaufnahme der Arbeit (§ 74SGB V, § 44SGB IX)
- Anpassung an die individuelle Gesundheitssituation
- Erstellen einer Positivliste für Arbeitsbelastungen
- Betriebsärzte unterliegen der Schweigepflicht
- Beratung zu Schutzmaßnahmen und organisatorischen Maßnahmen am Arbeitsplatz
BGF Betriebliche Gesundheitsförderung
- Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers z. B. Vorträge
- Förderung der Leistungsbereitschaft und Motivation der Beschäftigten
- Anpassung von gesundheitsfördernden Maßnahmen auf Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen
- Einbeziehung von weiteren Akteuren z. B. Krankenkassen etc.
Modell des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Das Modell zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) folgt allgemeinen arbeitsmedizinischen Erkenntnissen und kann durch weitere Instrumente zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit – wie den Work Ability Index (WAI) – ergänzt werden.
In der grafischen Darstellung wird die Basis des Gesundheitsmanagements verdeutlicht: Aufbauend auf gesetzlichen Anforderungen wie dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz ergeben sich für Beschäftigte und Arbeitgeber sowohl Pflichten als auch Entwicklungsmöglichkeiten.
Die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element bietet die Möglichkeit, kontinuierliche Verbesserungen zu erreichen sowie Beschäftigte und Arbeitgeber gezielt zu beraten.

Eine gesetzlich verankerte Kommunikationsplattform nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ist der Arbeitsschutzausschuss (ASA). Er stellt den optimalen Rahmen dar, um mit allen beteiligten Akteuren Maßnahmen abzustimmen, umzusetzen und zu evaluieren.
Der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit schlagen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung geeignete gesundheitsfördernde Maßnahmen vor. Insbesondere die arbeitsmedizinische Vorsorge ermöglicht es dem Betriebsarzt, durch Kenntnis der Belastungsfaktoren präventiv tätig zu werden – von gesetzlichen Anforderungen wie Mutterschutz und Erste-Hilfe-Organisation bis hin zu maßgeschneiderten Präventionsprogrammen, die an die jeweilige Unternehmenskultur angepasst sind.
Durch Beobachtungen im Kollektiv – beispielsweise in der Schichtarbeit oder in Verwaltungseinheiten – können präventive Maßnahmen auf Grundlage des Belastungs-Beanspruchungsmodells abgeleitet werden.
Vielversprechende Erweiterungsfaktoren sind Beratungen zum Führungsverhalten, zur Kompetenzentwicklung sowie ein ganzheitlicher Ansatz unter Berücksichtigung sozialer Umgebungsfaktoren.
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