Brandschutz


Unsere Leistungen im vorbeugenden Brandschutz


  • Erstellung der Brandschutzordnung (A/B/C)
  • Beurteilung der Flucht- und Rettungswege
  • Durchführung von Evakuierungsübungen
  • Schulung der Evakuierungs-/ Brandschutzhelfer

Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorbeugen (vorbeugender Brandschutz oder Brandverhütung) und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen (abwehrender Brandschutz).

Brandschutz ist vielschichtig und findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Daher finden sich zum Beispiel in Deutschland Anforderungen an den Brandschutz in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften wie zum Beispiel den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der sechzehn Bundesländer sowie zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Man unterscheidet den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz.

Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken und die Auswirkungen von Bränden soweit es geht einzuschränken. Folglich gliedert sich der vorbeugende Brandschutz in den: • Baulichen Brandschutz • Anlagentechnischen Brandschutz • Organisatorischen Brandschutz

Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit und ist als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung gefordert. Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen sind in Deutschland als Mindestanforderungen erlassen.

Allein aus der Vielzahl der Regelungen lässt sich erahnen, welch komplexes Aufgabengebiet sich hier stellt. Die Wege zur Erfüllung der Schutzziele wie Brandverhütung, Verhinderung der Brandausbreitung, Rettung und wirksame Brandbekämpfung können zu unterschiedlichsten Lösungen führen die durch die jeweils zuständige Bauaufsicht zu genehmigen sind.

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Baulicher- Anlagentechnischer- Organisatorischer Brandschutz


Baulicher Brandschutz Die baulichen Maßnahmen sind sehr vielfältig und beinhalten die verwendeten Baustoffe und Bauteile, in Europa und Deutschland geregelt in DIN EN 13501 und den DIN EN 1992-1-2 für Stahlbetonbau, DIN EN 1993-1-2 für Stahlbau und DIN EN 1995-1-2 für Holzbau, über den bautechnischen Brandschutz in Industriebauten, geregelt in der DIN 18230, über die Fluchtwegplanung hin zu Löschanlagen in Gebäuden. In Österreich werden vergleichbare Anforderungen in den verschiedenen TRVB-B festgelegt.

In Deutschland kann es notwendig sein, aufgrund bauordnungsrechtlicher Anforderungen, Forderungen von Versicherern oder im Interesse des Bauherrn ein Brandschutzgutachten durch einen qualifizierten Brandschutzgutachter erstellen zu lassen. U.U. ist das erstellte Brandschutzkonzept bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einzureichen, abzustimmen und genehmigen zu lassen.

Das Bauordnungsrecht ist in Deutschland Landesrecht. In Österreich unterliegt die feuerpolizeiliche Abnahme den Brandverhütungsstellen (ebenfalls in Hoheit einzelner Bundesländer). In der Schweiz ist sie kantonal geregelt. Bauliche Maßnahmen müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigen:
• Brandverhalten von Baustoffen
• Feuerwiderstand der Bauteile
• Bauprodukte, für die technische Regeln in der Bauregelliste A nach Abs. 2 bekannt gemacht worden sind und die von diesen wesentlich abweichen oder für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik oder Technische Baubestimmungen nach Art. 3 Abs. 2 nicht gibt (nicht geregelte Bauprodukte), müssen

  1. eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ)
  2. ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) oder
  3. eine Zustimmung im Einzelfall haben.
    • Altenwohnheime, Seniorenwohnanlagen usw.), werden in der Regel als Sonderbauten bewertet.
    In privaten Wohnräumen gilt seit August 2014 in bestimmten Bundesländern in Deutschland eine Rauchwarnmelderpflicht. Hierzu zählen die Bundesländer: Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, und Hessen.

    Baulicher Brandschutz in Tunnelbauwerken: Bei Tunnelbauwerken hat der bauliche Brandschutz aufgrund der dramatischen Tunnelbrände in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Neben der Einhaltung von konstruktiven Regeln wird hier der rechnerische Nachweis (die so genannte „heiße Bemessung“) zunehmend wichtiger. Regelungen zum rechnerischen Nachweis finden sich z. B. in der ENV 1992-1-2, der ZTV-Ing und der „Richtlinie für den Brand- und Katastrophenschutz“ der Deutschen Bahn.

Anlagentechnischer Brandschutz
Darunter fallen alle technischen Anlagen und Einrichtungen, welche zur Verbesserung des Brandschutzes dienen. Zu den typischen, dem Brandschutz dienenden gebäudetechnischen Anlagen zählen insbesondere: • Brandlastarme Elektroinstallation mit hoher Dezentralität und Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Bemessungsfehlerstrom kleiner 300 mA
• Brandmeldeanlagen (BMA) nach DIN 14675[4]
• Rauchansaugsysteme, beispielsweise zur Unterstützung der Rauchdetektion in Fußböden- oder Deckenhohlräumen, die der Leitungsverlegung dienen (i. d. R. Teil einer BMA)
• optische und akustische Alarmierungsanlagen, häufig auch als Teil einer Brandmeldeanlage
• Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
• Anlagen zur Bevorratung von und Versorgung mit Löschwasser
• selbsttätige Feuerlöschanlagen (z. B. in Form von Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen) einschließlich der örtlichen Vorhaltung der zugehörigen Löschmittel
• nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen (Wandhydranten) mit entsprechenden Schlauchanschlüssen als „gebäudeinternes Ende“ trockener oder nasser Steigleitungen
• Feststellanlagen für Rauchschutztüren in Flucht- und Rettungswegen
• Fluchttürterminals zur Steuerung und Überwachung von ins Freie oder in andere Brandabschnitte führenden Fluchttüren
• die Flucht- und Rettungswegbeleuchtung als Teil der Sicherheitsbeleuchtungsanlage (siehe Notbeleuchtung)
• Überdrucklüftungsanlagen zur weitgehenden Vermeidung des Eindringens von Rauch in Flucht- und Rettungswege (z. B. in die Fluchttreppen von Hochhäusern)
• Schottungen für die Durchdringung von Bauteilen mit Anforderungen an den Feuerwiderstand durch Kabelanlagen und Rohre (so genannte Brandschotts) bzw. Brandschutzklappen (BSK) zur Schottung infolge der Durchdringung von Bauteilen – wie vor – durch Lüftungsleitungen und -kanäle.

Im Zuge der Umnutzung, des Umbaus oder der Erweiterung von Bestandsgebäuden (Aufhebung des Bestandsschutzes), aber auch bei Neubauten und als unmittelbare Manifestation des architektonischen Gestaltungswillens, gewinnen die Anlagen des gebäudetechnischen Brandschutzes an Bedeutung.

In Wohnungs- und Gesellschaftsbau dienen diese Anlagen der Kompensation von Abweichungen zu den gesetzlichen Forderungen. Die Entwicklung ist von steigenden Kosten für Betrieb, Wartung und Instandhaltung der gebäudetechnischen Anlagen begleitet.

Organisatorischer Brandschutz
Dieser Punkt umschreibt die Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarten sowie die Erstellung von Alarmplänen, Brandschutzordnung und Brandschutzplänen. Aber auch die Schulung beim Umgang mit brennbaren Stoffen oder Zündquellen und das Verhalten nach Ausbruch eines Brandes fallen in dieses Gebiet.

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