Vorsorgen und Eignung


Arbeitsmedizinische Untersuchungen (ehemals G-Untersuchungen)

  • Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (ehemals G42)
  • Eignungsuntersuchungen z.B. Fahr-Steuertätigkeit (G25) oder Absturzgefahr (G41)
  • Lärm (ehemals G20)
  • Asbestfaserhaltiger Staub (ehemals G1.2)
  • Atemschutzgeräte (ehemals G26)

Pflicht- u. Angebotsvorsorgen

  • Alle Vorsorgen nach ArbMedVV z.B.
  • Tätigkeiten an Bildschirmgeräten
  • Tätigkeiten in Einrichtungen zur vorschulischen Betreuung
  • Tätigkeiten in Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege, Feuchtarbeit
  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Beratungsanlässe

  • Mutterschutzgesetz MuSchG
  • Masernschutzgesetz
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Psychische Belastungsfaktoren
  • Impfungen
  • Reisemedizinische Fragestellungen
  • Schutzmaßnahmen (UV-Strahlung, Haut, Infektionen etc.)

Mehr zum Thema arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignung – zur Orientierung wird die Systematik der ehemaligen G-Untersuchungen benutzt

Persönlich und Individuell


Ihre Experten in der Betriebsmedizin

Vorsorgen und arbeitsmedizinische Untersuchungen


Der Focus von arbeitsmedizinischer Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist auf eine individuelle Aufklärung und Beratung gerichtet; auch zu Fragen des Erhalts der Beschäftigungsfähigkeit. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) regelt auf der Grundlage der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung die Anlässe zur Vorsorge.

Die Rechtsnormen haben sich für die Untersuchungen seit 2013 geändert, die neue Rechtsnorm ist die Arbeitsmedizinische Vorsorge Verordnung (ArbMedVV). Dennoch werden die allbekannten G-Ziffern (Handlungsempfehlungen der DGUV) oft zur schnellen Orientierung genutzt.

Häufige Beratungs- und Untersuchungsanlässe für arbeitsmedizinische Vorsorgen sind:

  • Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung z.B. für Erzieherinnen, Arzthelferinnen etc.
  • Tätigkeiten mit Feuchtarbeit z.B. für Reinigungspersonal, medizinisches Personal etc.
  • Tätigkeiten mit Lärmexposition z.B. für Produktionsmitarbeiter, Handwerk etc.
  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen z.B. bei Herstellungsprozessen, Staubentwicklung etc.
  • Tätigkeiten in den Sub-Tropen z.B. bei berufsbedingter Reise

Vorsorge ist ein wichtiger Beitrag, um die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu erhalten und arbeitsbedingten Erkrankungen vorzubeugen. Neben der tätigkeitsbezogenen Untersuchung steht die Beratung im Vordergrund.

Unsere Betriebsärzte sind für alle arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Untersuchungen zugelassen. Es wird zwischen drei Typen von arbeitsmedizinischen Vorsorge unterschieden: • Pflichtuntersuchung z.B. beim Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen z.B. Asbest
• Angebotsuntersuchung z.B. für Mitarbeiter am Bildschirmarbeitsplatz
• Wunschuntersuchung z.B. Gesundheits „check-up“

Wir sind für entsprechendes Biomonitoring qualifiziert und richten uns nach den jeweiligen Leitlinien. Im Vordergrund steht jedoch immer die Beratung im Arbeitsumfeld. Insofern wird bei der Vorsorgebescheinigung keine Angabe hinsichtlich Eignung vorgenommen. Es wird lediglich die Teilnahme an der z.B. Pflichtvorsorge bestätigt gegenüber dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ohne jegliche medizinische Angaben.

G-Untersuchungen


Wir führen in unserer Praxis alle G-Untersuchungen und Eignungsuntersuchungen durch. Die allbekannten G-Ziffern (Handlungsempfehlungen der DGUV) werden zur schnellen Orientierung genutzt. Die Rechtsnormen haben sich für die Untersuchungen seit 2013 geändert, die neue Rechtsnorm ist die Arbeitsmedizinische Vorsorge Verordnung (ArbMedVV). Mehr Information hierzu siehe bitte unten.

Übersicht über die G-Ziffern:

• G 1.1 Mineralischer Staub: Silikogener Staub
• G 1.2 Mineralischer Staub: Asbestfaserhaltiger Staub
• G 1.3 Künstlicher mineralischer Faserstaub der Kategorie 1 oder 2 (Aluminiumsilikatwolle)
• G 1.4 Staubbelastung
• G 2 Blei oder seine Verbindungen
• G 3 Bleialkyle
• G 4 Gefahrstoffe, die Hautkrebs verursachen können
• G 5 Glycerintrinitrat (Nitroglycerin)
• G 6 Kohlenstoffdisulfid (Schwefelkohlenstoff)
• G 7 Kohlenmonoxid
• G 8 Benzol
• G 9 Quecksilber oder seine Verbindungen
• G 10 Methanol
• G 11 Schwefelwasserstoff
• G 12 Phosphor (weißer) • G 13 Chloroplatinate
• G 14 Trichlorethen (Trichlorethylen) und andere Chlorkohlenwasserstoff-Lösungsmittel
• G 15 Chrom VI–Verbindungen
• G 16 Arsen oder seine Verbindungen
• G 17 künstliche optische Strahlung
• G 19 Dimethylformamid
• G 20 Lärm
• G 21 Kältearbeiten
• G 22 Säureschäden der Zähne
• G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen
• G 24 Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs)
• G 25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
• G 26 1-3 Atemschutzgeräte
• G 27 Isocyanate
• G 28 Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre • G 29 Benzolhomologe (Toluol, Xylol)
• G 30 Hitzearbeiten
• G 31 Überdruck
• G 32 Cadmium oder seine Verbindungen
• G 33 Aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen
• G 34 Fluor oder seine anorganischen Verbindungen
• G 35 Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen oder gesundheitlichen Belastungen
• G 36 Vinylchlorid
• G 37 Bildschirmarbeitsplätze
• G 38 Nickel oder seine Verbindungen
• G 39 Schweißrauche
• G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrstoffe – allgemein
• G 41 Arbeiten mit Absturzgefahr
• G 42 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
• G 44 Hartholzstäube (Buchen- und Eichenholzstaub)
• G 45 Styrol
• G 46 Belastungen des Muskel- und Skelettsystems

Bestimme G-Untersuchungen werden zu den Eignungsuntersuchungen gezählt.

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Eignungsuntersuchungen


Eignungsuntersuchungen werden aufgrund unterschiedlicher Ziele und Rechtsgrundlagen getrennt von der arbeitsmedizinischen Vorsorge betrachtet. Beispiele für häufige Eignungsuntersuchungen sind

  • Einstellungsuntersuchungen
  • G-Untersuchungen für Tätigkeiten mit Absturzgefahr (G41)
  • G-Untersuchung für Fahr-Steuer-Überwachungstätigkeiten (G25)
  • G-Untersuchungen für das Tragen von schwerem Atemschutz (G26.3)
  • Untersuchungen für das Tragen von schwerem Atemschutz im Rahmen der FwDV

Die Durchführung von Eignungsuntersuchungen ist vorrangig den Interessen des Arbeitgebers zuzuordnen.
Kernthema der Feststellung der Eignung ist die Frage, inwiefern von dem untersuchten Individuum eine Gefahr für Beschäftigte und Sachmittel der Firma ausgehen können. Stichworte sind gesundheitliche Voraussetzungen, Personalauswahl, Rechtssicherheit für den Arbeitgeber und die Fürsorgepflicht. Die Eignungsbescheinigung enthält keine Angeben über medizinische Daten, jedoch wird eine Aussage über die Eignung getroffen.

Demgegenüber dient die Vorsorge dem Erkennen und Verhüten von arbeitsbedingten Erkrankungen und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Zentrales Ziel der entsprechenden Rechtsnorm (ArbMedVV) ist die Stärkung des Rechtes der Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz. Die sogenannte Vorsorgebescheinigung enthält keine Aussagen über Eignung oder medizinische Daten.

Beispiele für häufige Vorsorgen sind

  • Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (G37)
  • vorschulische Kinderbetreuung (G42)
  • Umgang mit Gefahrstoffen (z.B. Asbest (G1), Benzol (G8,27..)

Wir beraten Sie gerne zu diesem komplexen Thema.

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