Unternehmermodell nach DGUV Vorschrift 2


Effektiver Arbeitsschutz und Rechtssicherheit durch das Unternehmermodell


Viele Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern gestalten den Arbeitsschutz sicher und gesundheitsgerecht durch eine Betreuung nach dem Unternehmer-Modell. Diese Betreuungsform, auch alternative Betreuung genannt nach Anlage 3 der DGUV Vorschrift 2, ist sehr effektiv. Das Unternehmer-Modell hilft zudem den Arbeitsschutz rechtssicher und präventiv zu gestalten.

Bei der Anwendung der alternativen, bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (Unternehmer-Modell) wird der Unternehmer zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb informiert und für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen motiviert.

Wir bieten im Rahmen des Unternehmermodells folgende Leistungen an:

  • Telefonisch steht Ihnen ein Betriebsarzt in allen Fragen als Ratgeber zur Verfügung. Ergänzt wird dieses Modell durch eine Beratung bei speziellem Bedarf.
  • Praxisbezogene Information hinsichtlich Schutzstufenkonzept (Gefahrstoff-Verordnung, Biostoff-Verordnung, Mutterschutzgesetz etc.)
  • Begehungen entsprechend dem konkreten Bedarf des Betriebes
  • Präventionsansätze zu Heben und Tragen – Ermittlung der Gefährdungen
  • Arbeitsmedizinische Beratungen nach Gefahrstoff-Verordnung bei Gefahrstoffen Schutzstufe 3,4
  • Wiedereingliederung BEM …

Das Unternehmermodell


Effektive Kostenkontrolle

Darüber hinaus ist der Unternehmer verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen qualifiziert in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit branchenbezogener Fachkunde betreuen zu lassen. Besondere Anlässe sind beispielhaft im folgenden aufgelistet:

  • Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes oder verändertes Gefährdungspotenzial zur Folge haben
  • Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe
  • Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe, die ein erhöhtes oder verändertes Gefährdungspotenzial zur Folge haben
  • Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilungen von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren
  • Eine grundlegende Umgestaltung von Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtsystemen
  • Die Erforderlichkeit der Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen, Beurteilungen und Beratungen
  • Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung behinderter Menschen und der (Wieder-) Eingliederung von Rehabilitanden
  • Das Auftreten von Gesundheitsbeschwerden, die durch die Arbeit verursacht sein könnten

Im Einzelfall ist aufgrund betriebsspezifischer Gegebenheiten weiterer Beratungsbedarf durch den Unternehmer festzulegen.

Noch Fragen?

Wir freuen uns auf Sie!


Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Was können wir für Sie tun?


Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Ihr Team von GesundArbeiten

ChIJPb1PfvZ1nkcRghTuYcu_1f0