G 1.2 Untersuchung


Was ist die G 1.2 Untersuchung?

Diese G Untersuchung gibt lt. DGUV Anhaltspunkte für gezielte arbeitsmedizinische Untersuchungen, um Erkrankungen zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen, die durch Einatmung von asbestfaserhaltigem Staub entstehen können.

Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eine adäquate arbeitsmedizinische Vorsorge zu organisieren – z. B. bei Tätigkeiten mit dem Gefahrstoff Asbest.

Wie viel kostet eine G 1.2 Untersuchung?

Pro Vorsorge-Untersuchung werden ca. 100 Euro pauschal berechnet. In der Grundpauschale ist die Anamnese, die orientierende Untersuchung und Messung der Lungenfunktion sowie gegebenenfalls Labor enthalten. Zusätzlich kann bildgebende Diagnostik erforderlich werden. G-Untersuchungen sind in der Regel mehrwertsteuerfrei lt. den Finanzbestimmungen.

Wie lange ist die G 1.2 gültig?

Die Erstuntersuchung muss bei Pflichtvorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Die Erstvorsorge (erste G 1.2 Untersuchung) ist maximal 1 Jahr gültig.

Asbestfaser bedingte Erkrankungen z.B. Asbeststaublungenerkrankung oder Lungenkrebs treten oft mit großer zeitlicher Latenz auf. Mehr Informationen hierzu finden sich zu den einzelnen Berufserkrankungen in den Berufskrankheiten (BK)-Merkblätter.

Deswegen hat der Arbeitgeber seinen Beschäftigten sowie ehemals Beschäftigten nach Beendigung von Tätigkeiten mit krebserzeugenden bzw. erbgutverändernden Stoffen, bei denen nach längeren Latenzzeiten Gesundheitsstörungen auftreten können, nachgehende Vorsorgeuntersuchungen anzubieten.

Die Gesundheitsvorsorge (GVS) in Augsburg wird von der BGETEM – vormals ZAs (Zentrale Erfassungsstelle asbeststaubgefährdeter Arbeitnehmer) – als zentrale Dienstleistungseinrichtung für die gesetzlichen Unfallversicherungsträger geführt.

Wer zahlt die G 1.2 Untersuchung?

Bitte bringen Sie eine Kostenübernahme des Arbeitgebers mit. Alternativ können Sie die Untersuchung als Selbstzahlerin oder Selbstzahler durchführen lassen.

Was untersucht ein Arbeitsmediziner bei der G 1.2?

Im Vordergrund steht die Beratung und die körperliche Untersuchung insbesondere der Atemorgane. Je nach erforderlichem Untersuchungs- und Beratungsaufwand dauert die arbeitsmedizinische Untersuchung ca. 30 Minuten.

Alle Untersuchungsergebnisse unterliegen der Schweigepflicht und werden nur der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter zur Kenntnis gebracht. Dem Arbeitgeber wird auf der sogenannten Vorsorgebescheinigung aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen lediglich mitgeteilt, dass die arbeitsmedizinische Vorsorge G 1.2 durchgeführt wurde.

Was wird bei der G 1.2 Untersuchung gemacht?

Im Vordergrund steht die Prävention z.B. Schutzmaßnahmen und Besprechung individueller Gesundheitsrisiken wie z.B. Rauchen.

Wer trägt die Kosten für den Betriebsarzt?

In der Regel kommt der Arbeitgeber für die Kosten der G 1.2 Untersuchung auf. Bitte bringen Sie eine Kostenübernahme des Arbeitgebers mit. Alternativ können Sie die Untersuchung als Selbstzahlerin oder Selbstzahler durchführen lassen.

Wer macht die G 1.2 Untersuchung?

Betriebsärzte und Fachärzte für Arbeitsmedizin führen die Vorsorge durch, da diese Arztgruppen qualifiziert sind.

Wann ist eine G 1.2 Untersuchung erforderlich?

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind zu veranlassen, wenn die jeweilige Gefährdungsbeurteilung dies ergibt. Eine Gefährdung besteht bei Beschäftigten erfahrungsgemäß bei Exposition mit z.B. Asbestzementerzeugnissen wie Spachtelmassen, Fliesenklebern und anderen bauchemischen Produkten.

Ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung Pflicht?

Ob eine Pflichtvorsorge vorliegt oder nicht, muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln – bezogen auf das Arbeitsplatzprofil und die Inhalte der G 1.2 Untersuchung.

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