G 1.4 Untersuchung


Was ist die G 1.4 Untersuchung?

Die G 1.4 Untersuchung gibt laut DGUV Anhaltspunkte für gezielte arbeitsmedizinische Untersuchungen. Dadurch können Erkrankungen, die durch Einatmung von Staub entstehen, verhindert oder frühzeitig erkannt werden.

Insofern ist eine Untersuchung zur Staubbelastung im Arbeitsumfeld eine sinnvolle präventive Untersuchung, um Folgeerkrankungen zu vermeiden.

Eine Exposition gegenüber Staub kann auftreten bei Abbruch- und Stemmarbeiten, Betonbearbeitung, Sanierungsarbeiten, Gewinnung und Aufbereitung (Recycling), Reinigung etc. Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eine adäquate arbeitsmedizinische Untersuchung / Vorsorge zu organisieren – z. B. bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Staub. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind zu veranlassen, wenn die jeweilige Gefährdungsbeurteilung dies ergibt.

Ob eine Pflichtvorsorge vorliegt, muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln – bezogen auf das Arbeitsplatzprofil und die Inhalte der G Untersuchungen, nachfolgend die G 1.4 Untersuchung.

Wer zahlt die G 1.4 Untersuchung?

Bitte bringen Sie eine Kostenübernahme des Arbeitgebers mit. Alternativ können Sie die G 1.4 Untersuchung als Selbstzahlerin oder Selbstzahler durchführen lassen.

Ab wann wird eine Staubbelastung zum Problem für unseren Körper?

Hierauf gibt es keine verbindliche Antwort. Generell sollte bekannt sein, wie hoch die Exposition gegenüber Staub ist und um welche möglichen Inhaltsstoffe es sich handelt. So kann zielgerichtet in der arbeitsmedizinischen Untersuchung nach G 1.4. beraten werden. Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Der AGW ist ein Schichtmittelwert für eine in der Regel täglich achtstündige Exposition an fünf Tagen der Woche während der Lebensarbeitszeit.

Die DGUV äußert sich regelmäßig zum Berufskrankheitengeschehen. Hier liegt bei den Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippenfells, des Bauchfells und der Eierstöcke im Jahr 2021 die Asbestose an der Spitze.

In diesem Zusammenhang sei noch der Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen (ODIN) erwähnt. Durch ODIN stellen Unfallversicherungsträger sicher, dass auch nach dem Ausscheiden aus einer Tätigkeit mit krebserzeugenden/keimzellmutagenen Stoffen arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten wird.

Welche Staub bedingten Krankheiten soll die G 1.4 Untersuchung verhindern?

Berufskrankheiten entwickeln sich oft über einen längeren Zeitraum. Bei einigen Krankheiten liegen zwischen der schädigenden Exposition und dem Krankheitsausbruch sog. Latenzzeiten von bis zu mehreren Jahrzehnten. Ihre Ursache liegt also oft viele Jahre zurück. Klassische Beispiele für staubassoziierte Erkrankungen sind die Asbeststaub-Lungenerkrankung und die Silikose. Deswegen ist die präventive G1.4 Untersuchung sehr sinnvoll.

Welche Maßnahmen beinhaltet die G 1.4 Untersuchung?

Im Vordergrund stehen die Beratung und die körperliche Untersuchung, insbesondere der Atemorgane. Je nach erforderlichem Untersuchungs- und Beratungsaufwand dauert die Untersuchung G1.4 zur Staubbelastung ca. 30 Minuten.

Auch ist eine strukturierte Anamnese bezüglich möglicher Staubexpositionen erforderlich, in Bezug auf die oft verschiedenen Tätigkeiten, die im Laufe vieler Berufsjahre ausgeübt worden sind.

Alle Untersuchungsergebnisse unterliegen der Schweigepflicht und werden nur der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter zur Kenntnis gebracht. Dem Arbeitgeber wird auf der sogenannten Vorsorgebescheinigung aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen lediglich mitgeteilt, dass die arbeitsmedizinische Vorsorge durchgeführt wurde.

Bringt die G 1.4 Untersuchung Risiken mit sich?

Der Proband (=die Person, die beraten und untersucht wird) nimmt keine Risiken auf sich. Der Untersuchungsumfang orientiert sich an der Einwilligung des Probanden.

Es ist präventiv sehr sinnvoll, die Untersuchung zur Staubbelastung durchzuführen, damit man besser gegen Risiken in der Arbeit geschützt ist.

Auch im Hinblick auf die Vermeidung von Arbeitsunfällen, die versicherte Personen während der Ausübung der Arbeit erleiden, ist die Beratung und das Vorbeugen von möglichen Erkrankungen oft wegweisend.

Was sollte man noch über die G 1.4 Untersuchung wissen?

Sprechen Sie mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Oft sind die Spezialisten für Arbeitssicherheit involviert in die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, im Messen von Belastungen und in der Analyse von Stoffgemischen etc.. Mit starker Staubentwicklung ist laut Berufsgenossenschaft BG Bau insbesondere bei folgenden Tätigkeiten zu rechnen:

  • Trocken kehren, Staub abblasen
  • Stemmen, meißeln von Estrich-/Betonflächen, fliesen, verputzen ohne Absaugung
  • Maschinell trocken schneiden, schleifen, fräsen, bohren ohne Absaugung
  • Putz oder Fliesen abschlagen ohne Luftreiniger

Da bei diesen Tätigkeiten teilweise extreme Belastungen auftreten, dürfen die verwendeten Maschinen und Geräte nur mit einer wirksamen Stauberfassung betrieben werden! Betroffene Berufsgruppen sind z. B. Maler (Schleifarbeiten), Steinmetze (Steinbearbeitung), Maurer (Schneiden von Steinen), Fliesenleger (Schneidearbeiten), Sanierer (Abbrucharbeiten) etc. Generell gibt es verschiedene Staubarten sowie Staubgemische. Es gibt mineralischen und quarzhaltigen Staub, Eichen und Buchenholzstaub sowie Stäube mit mikrobiologischer Kontamination oder Infektion. Die Analyse der Stäube im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist eine wichtige Voraussetzung, um geeignete Schutzmaßnahmen zu definieren.

Wer macht die G 1.4 Untersuchung?

Betriebsärzte und Fachärzte für Arbeitsmedizin führen die Vorsorge durch, da diese Arztgruppen qualifiziert sind.

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