G 14 Untersuchung


Was ist die G 14 Untersuchung?

Dieser Grundsatz gibt nach DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) Anhaltspunkte für gezielte arbeitsmedizinische G-Untersuchungen, um Erkrankungen, die durch Trichlorethen und andere Chlorkohlenwasserstoff-Lösungsmittel entstehen können, zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen. Er ersetzt die früheren Grundsätze G 13 „Tetrachlormethan“, G 14 „Trichlorethen“, G 17 „Tetrachlorethen“, G 18 „Tetrachlorethan oder Pentachlorethan“ und G 28 „Monochlormethan“.

Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises gibt die DGUV Information „Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz G 14.

Stoffbezogene Hinweise zu Vorkommen und Gefahrenquellen enthält das Gefahrstoff-Informationssystem GESTIS.

Die Hauptaufnahmewege für Trichlorethen (T., Trichlorethylen, „Tri“) am Arbeitsplatz verlaufen über den Atemtrakt und über die Haut.

Hauptwirkungsweisen akut:

  • Reizung von Augen, Haut und Atemwegen
  • Beeinträchtigung des zentralen Nervensystems, bei hoher Exposition
  • auch der Herzfunktion und selten von Leber und Niere.

Hauptwirkungsweise chronisch:

  • Beeinträchtigungen der Niere (einschließlich eines kanzerogenen Potentials) und des zentralen Nervensystems, Hautveränderungen, Herzfunktionsstörungen.

Erste Hilfe: Immer sofortige ärztliche Hilfe anfordern!

  • Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen.
  • Benetzte Kleidung entfernen, dabei Selbstschutz beachten.
  • Betroffene Hautpartien sofort gründlich unter fließendem Wasser mit Seife reinigen.
  • Verletzte Person unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft bringen.
  • Verletzten ruhig lagern, vor Unterkühlung schützen.
  • Jede körperliche Aktivität der betroffenen Person vermeiden.
  • Bei Bewusstlosigkeit und fehlender Atmung: sofort Herz-Lungen Wiederbelebung durchführen.
  • Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken.

Keinesfalls Speiseöle, Rizinus, Milch oder Alkohol geben. Keinesfalls Erbrechen anregen.

Es gelten Beschäftigungsbeschränkungen:

  • Schwangere und stillende Mütter dürfen mit TRI nicht arbeiten.
  • Jugendliche dürfen mit TRI nicht beschäftigt werden, es sei denn, wenn dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist. Dabei ist ihr Schutz durch die Aufsicht einer fachkundigen Person zu gewährleisten.

Insbesondere bei folgenden Betriebsarten, Arbeitsplätzen oder Tätigkeiten ist mit einer Exposition gegenüber Chlorkohlenwasserstoff-Lösungsmitteln zu rechnen:

Trichlorethen:

  • Herstellen und Abfüllen,
  • Aufarbeiten,
  • Verwenden als Lösungsmittel für Öle, Fette, Wachse, Harze, Kautschuk und Verarbeiten dieser Zubereitungen bei Reinigungs- und Entfettungsarbeiten,
  • Oberflächenbeschichtung

Tetrachlorethen:

  • Herstellen und Abfüllen,
  • Aufarbeiten (Lösungsmittel-Recycling),
  • Herstellen von Fluorchlorkohlenwasserstoffen aus Tetrachlorethen,
  • Verwenden als Lösungsmittel für Wachse und Harze,
  • Extraktionsmittel für tierische und pflanzliche Fette und Öle

Wie viel kostet eine G 14 Untersuchung?

Die Kosten für die G14 Untersuchung / Vorsorge variieren in Bezug auf den erforderlichen Untersuchungsaufwand.

Wie lange ist die G 14 gültig?

Die erste G14 Untersuchung sollte vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und ist maximal 3 Monate gültig. Nachfolgende Vorsorge sollte nach 6 Monaten und dann nach spätestens 3 Jahren erfolgen. Gegebenenfalls gelten weitere präventive Empfehlungen und Fristen für die G14 Untersuchung. S.b. AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge".

Die Fristen sind Maximalfristen für G14 Untersuchung, d.h. diese Fristen dürfen nicht überschritten werden. Zulässig sind allein kürzere Fristen. Die Fristen sind zu verkürzen, wenn dies vom Arzt oder der Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV aus arbeitsmedizinischer Sicht für notwendig gehalten wird.

Wer zahlt die G 14 Untersuchung?

Bitte bringen Sie eine Kostenübernahme des Arbeitgebers für die G-Untersuchungen mit. Alternativ können Sie die Untersuchung als Selbstzahlerin oder Selbstzahler durchführen lassen.

Was untersucht ein Arbeitsmediziner?

Im Vordergrund der G14 Untersuchung steht die Beratung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters. Bei Pflicht- und Angebotsvorsorgen werden je nach Anforderung folgende Untersuchungskomponenten auf freiwilliger Basis durchgeführt:

  • Ärztliche Beratung und gegebenenfalls körperliche Untersuchung
  • Labor: Blut, Urin, Stuhlproben
  • EKG, Ergometrie
  • Lungenfunktion

Je nach erforderlichem Untersuchungs- und Beratungsaufwand dauert die arbeitsmedizinische G14 Untersuchung ca. 30 Minuten. Damit der zeitliche Aufwand für beide Seiten für die G14 Untersuchung gering gehalten wird, bitten wir um Mitnahme des evtl. vorhandener Vorbefunde. Dem Arbeitgeber wird auf der sogenannten Vorsorgebescheinigung lediglich mitgeteilt, dass der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin bei der G14 Untersuchung war; medizinische Inhalte dürfen nicht weitergegeben werden und unterliegen der Schweigepflicht.

Biomonitoring ist, soweit anerkannte Verfahren dafür zur Verfügung stehen und Werte zur Beurteilung, insbesondere biologische Grenzwerte, vorhanden sind, Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.

Was wird bei der G 14 Untersuchung gemacht?

Im Vordergrund der G14 Untersuchung steht die Prävention. Die persönliche Schutzausrüstung sowie die individuelle Gesundheitsprävention im Arbeitsumfeld werden besprochen.

Wer trägt die Kosten für den Betriebsarzt?

Bitte bringen Sie eine Kostenübernahme des Arbeitgebers für die G14 Untersuchung mit. Alternativ können Sie die Untersuchung als Selbstzahlerin oder Selbstzahler durchführen lassen.

Wer führt die G 14 Untersuchung durch?

Betriebsärzte und Fachärzte für Arbeitsmedizin führen die G14 Untersuchung durch da diese Arztgruppen qualifiziert sind für arbeitsphysiologische, ergonomischen und arbeitshygienischen Fragen.

Laut § 7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu tragen. Bei der betriebsärztlichen Betreuung sind die Arbeitsmediziner / Betriebsmediziner nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die ärztliche Schweigepflicht zu beachten.

Wann ist eine G 14 Untersuchung erforderlich?

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bewertet der Arbeitgeber die erforderlichen Schutzmaßnahmen und leitet die arbeitsmedizinische Auslösekriterien ab.

Ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung Pflicht?

Ob eine Pflichtvorsorge vorliegt oder nicht muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung bezüglich der G14 Untersuchung ermitteln.

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