G 30 Untersuchung


Was ist die G 30 Untersuchung?

Die G30 Untersuchung gibt Anhaltspunkte für gezielte arbeitsmedizinische G-Untersuchungen, um Erkrankungen, die bei Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung entstehen können, zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen. Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der G30 Untersuchung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises geben z.B. die DGUV Informationen sowie die Arbeitsmedizinische Regel 13.1..

Extreme Hitze im Sinne dieser AMR ist ein Klimazustand, bei dem aufgrund äußerer Wärmebelastung die Abfuhr der vom Körper erzeugten Wärme erschwert ist. Sie wird als klimatischer Einfluss bestehend aus Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit und Wärmestrahlung verstanden.

Wie viel kostet eine G 30 Untersuchung?

Die Kosten für die G30 Untersuchung / Vorsorge variieren in Bezug auf den erforderlichen Untersuchungsaufwand.

Wie lange ist die G 30 gültig?

Die erste G30 Untersuchung sollte vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und ist maximal 1 Jahr gültig. Nachfolgende Vorsorgen sind maximal 1-3 Jahre gültig. Gegebenenfalls gelten weitere präventive Empfehlungen und Fristen für die G30 Untersuchung. S.b. AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge".

Die Fristen sind Maximalfristen für G30 Untersuchung, d.h. diese Fristen dürfen nicht überschritten werden. Zulässig sind allein kürzere Fristen. Die Fristen sind zu verkürzen, wenn dies vom Arzt oder der Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV aus arbeitsmedizinischer Sicht für notwendig gehalten wird.

Hat der oder die Beschäftigte G30 Untersuchung als Angebotsvorsorge ausgeschlagen, gilt für die nächste Vorsorge die Maximalfrist, sofern in der Gefährdungsbeurteilung generell keine kürzere Frist festgelegt worden ist.

Wer zahlt die G 30 Untersuchung?

Bitte bringen Sie eine Kostenübernahme des Arbeitgebers für die G30 Untersuchungen mit. Alternativ können Sie die Untersuchung als Selbstzahlerin oder Selbstzahler durchführen lassen.

Was untersucht ein Arbeitsmediziner?

Im Vordergrund der G30 Untersuchung steht die Beratung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters. Bei Pflicht- und Angebotsvorsorgen werden je nach Anforderung folgende Untersuchungen auf freiwilliger Basis hier im Rahmen der G30 Untersuchung durchgeführt:

  • Ärztliche Beratung und gegebenenfalls körperliche Untersuchung
  • Labor: Blut, Urin, Stuhlproben
  • EKG, Ergometrie
  • Lungenfunktion

Je nach erforderlichem Untersuchungs- und Beratungsaufwand dauert die arbeitsmedizinische G30 Untersuchung ca. 30 Minuten. Damit der zeitliche Aufwand für beide Seiten für die G30 Untersuchung gering gehalten wird, bitten wir um Mitnahme des evtl. vorhandener Vorbefunde. Dem Arbeitgeber wird auf der sogenannten Vorsorgebescheinigung lediglich mitgeteilt, dass der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin bei der G30 Untersuchung war; medizinische Inhalte dürfen nicht weitergegeben werden und unterliegen der Schweigepflicht.

Biomonitoring ist, soweit anerkannte Verfahren dafür zur Verfügung stehen und Werte zur Beurteilung, insbesondere biologische Grenzwerte, vorhanden sind, Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.

Was wird bei der G 30 Untersuchung gemacht?

Im Vordergrund der G30 Untersuchung steht die Prävention. Die persönliche Schutzausrüstung sowie die individuelle Gesundheitsprävention im Arbeitsumfeld werden besprochen.

Wer trägt die Kosten für den Betriebsarzt?

Bitte bringen Sie eine Kostenübernahme des Arbeitgebers für die G30 Untersuchung mit. Alternativ können Sie die Untersuchung als Selbstzahlerin oder Selbstzahler durchführen lassen.

Wer führt die G 30 Untersuchung durch?

Betriebsärzte und Fachärzte für Arbeitsmedizin führen die G30 Untersuchung durch da diese Arztgruppen qualifiziert sind für arbeitsphysiologische, ergonomischen und arbeitshygienischen Fragen. Laut § 7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu tragen. Bei der betriebsärztlichen Betreuung sind die Arbeitsmediziner / Betriebsmediziner nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die ärztliche Schweigepflicht zu beachten.

Wann ist eine G 30 Untersuchung erforderlich?

Wenn die Hitzebelastung am Arbeitsplatz von entsprechenden Normen abweicht. Auslösekriterien für die G30 Untersuchung können die Ermittlung der Effektivtemperatur, der Arbeitsschwere (energetische Belastung), der Klimafaktoren sowie der Arbeitsbedingungen sein.

Laut Arbeitsmedizinische Regel (AMR13.1) werden beispielhaft folgende Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können, aufgeführt:

  • Schweißarbeiten
  • Befahren oder Besteigen von sowie Arbeiten in Behältern, Kesseln, Industrieöfen, Trocknungsanlagen, Reaktoren, die noch nicht vollständig abgekühlt sind
  • Arbeiten mit glühenden größeren Werkstücken (Schmiede) > 100 kg
  • Wartung- und Instandhaltungsarbeiten in der Keramikindustrie
  • Feuerwehrtätigkeiten, bei denen es zum Einsatz am Brandherd kommen kann.

Tätigkeiten, bei denen keine extreme Hitzebelastung im Sinne der Arbeitsmedizinischen Regel AMR vorliegt, und somit auch keine G30 Untersuchung durchzuführen ist, sind:

  • Tätigkeiten mit allein jahreszeitlich bedingt hoher äußerer Wärmebelastung wie beispielsweise an Büroarbeitsplätzen
  • Tätigkeiten mit kurzfristig (im Minutenbereich) hoher Wärmebelastung wie beispielsweise bei einem Saunaaufguss, Kontrollgängen, Probenahmen.

Abgesehen von den aufgeführten Tätigkeiten in der Arbeitsmedizinischen Regel AMR gibt es weitere Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung und somit zu einer G30 Untersuchung führen können. Um weitere Auslösekriterien für die G30 Untersuchung zu ermitteln, ist zu prüfen, ob mindestens einer der folgenden Parameter vorliegt:

  • Lufttemperatur über 45°C und Beschäftigungsdauer > 15 Min.
  • Lufttemperatur über 30°C mindestens vier Stunden pro Schicht und gleichzeitig hohe Luftfeuchte (gekennzeichnet beispielsweise durch feuchte oder nasse Haut)
  • Flüssigkeitsaufnahme über vier Liter pro Schicht
  • Wärmestrahlung auf unbedeckter Haut unerträglich

Ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung Pflicht?

Ob eine Pflichtvorsorge vorliegt oder nicht muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung bezüglich der G30 Untersuchung ermitteln.

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