G 42 Untersuchung


Was ist die G 42 Untersuchung?

Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung

Die G 42 Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung bei beruflicher Exposition gegenüber Erregern, die zu Infektionserkrankungen führen können.

Bei der G 42 regelt die Biostoff-Verordnung, dass bei Tätigkeiten, bei denen es gezielt oder ungezielt zu beruflichem Kontakt mit Infektionserregern kommen kann, Vorsorge-Untersuchungen durchgeführt werden. Zusätzlich gibt es Vorgaben aus dem Mutterschutz-Gesetz z.B. im Rahmen der vorschulischen Kinderbetreuung.

Die G 42 Untersuchung wird je nach Tätigkeitsprofil (medizinischer Bereich, vorschulische Kinderbetreuung, Pflege, Labor, Forschung etc.) in Teil 2 der ArbMedVV (aktuelle Rechtsnorm für Vorsorgen) eingeordnet: Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen.

Wie viel kostet eine G 42 Untersuchung?

Pro Vorsorge-Untersuchung werden pauschal ca. 80-90,00 Euro berechnet. Hierin sind die relevanten Laboruntersuchungen sowie Impftiter eingeschlossen. Die Preise können evtl. abweichen falls spezielle Laboruntersuchungen durchgeführt werden sollen, z.B. aufgrund des Masernschutzgesetzes oder wegen spezieller Arbeitsanforderungen. Die G 42 Untersuchung ist in der Regel Mehrwertsteuerfrei lt. den Finanzbestimmungen.

Wie lange ist die G 42 gültig?

Die Erstuntersuchung sollte vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Die Erstvorsorge (erste G 42 Untersuchung) ist maximal 1 Jahr gültig. Nachfolgende Vorsorgen (G 42 Untersuchungen) sind maximal 3 Jahre gültig.

Eine vorzeitige Nachuntersuchung bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (G42) kann angezeigt sein wenn folgende Umstände vorliegen:

  • Nach Infektion oder schwerer oder längerer Erkrankung, die Anlass zu Bedenken gegen die Fortsetzung der Tätigkeit geben könnte
  • Nach Verletzung mit der Möglichkeit des Eindringens von Infektionserregern
  • Nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen (z.B. bei befristeten gesundheitlichen Bedenken)
  • Auf Wunsch eines Beschäftigten, der einen ursächlichen Zusammenhang zwischen seiner Erkrankung und seiner Tätigkeit am Arbeitsplatz vermutet
  • Bei unfallartigem Geschehen etc..

Wer zahlt die G 42 Untersuchung?

Bitte bringen Sie eine Kostenübernahme des Arbeitgebers mit. Alternativ können Sie die Untersuchung als Selbstzahlerin oder Selbstzahler durchführen lassen.

Was untersucht ein Arbeitsmediziner?

Im Vordergrund steht die Beratung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters. Bei Pflicht- und Angebotsvorsorgen werden je nach Anforderung folgende Untersuchungen auf freiwilliger Basis durchgeführt:

  • Ärztliche Beratung und gegebenenfalls körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung etc.
  • Labor: Blut, Urin, Stuhlproben
  • EKG, Ergometrie
  • Lungenfunktion
  • Sehtest Je nach erforderlichem Untersuchungs- und Beratungsaufwand dauert die arbeitsmedizinische Untersuchung ca. 15-30 Minuten. Damit der zeitliche Aufwand für beide Seiten gering gehalten wird, bitten wir um Mitnahme des Impfpasses sowie evtl. vorhandener Vorbefunde, z.B. Antikörpertiter. Auch sehr alte Impfpässe, oder Impfpässe in anderen Sprachen sind oft wichtig und sollten bitte mitgebracht werden. Nachdem der Immunstatus für bestimmte Erkrankungen festgestellt wurde, erfolgt z.B. die Schutzimpfung gegenüber Hepatitis A, B. Alle Untersuchungsergebnisse unterliegen der Schweigepflicht und werden nur der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter zur Kenntnis gebracht. Das Ergebnis der Laboruntersuchungen z.B. ob eine Immunität gegenüber Hepatitis B vorliegt oder nicht wird somit nicht dem Arbeitgeber mitgeteilt. Dem Arbeitgeber wird auf der sogenannten Vorsorgebescheinigung lediglich mitgeteilt, dass der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin bei der arbeitsmedizinischen Beratung war.

Was wird bei der G 42 Untersuchung gemacht?

Im Vordergrund steht die Prävention. Folgende Beratungsinhalte werden im Hinblick auf das Berufsbild angesprochen:

  • Wie kann man sich vor Infektionserkrankungen schützen? Hier ist es wichtig die Übertragungswege der relevanten Infektionserreger z.B. der Hepatitis A/B zu kennen sowie die Immunität zu bestimmen.
  • Welche Impfungen sind empfohlen? Unter Berücksichtigung des Expositionsrisikos erfolgt eine individuelle Impfberatung. Daneben erfolgt oft eine Blutabnahme, immer auf freiwilliger Basis. Vor der Blutabnahme dürfen Sie ein kleines Frühstück einnehmen und brauchen nicht nüchtern bei uns erscheinen. Die Ergebnisse der Blutuntersuchung unterliegen der Schweigepflicht. Im Rahmen der Pflichtvorsorge ist die Beratung das wichtigste Element.

Wer trägt die Kosten für den Betriebsarzt?

In der Regel kommt der Arbeitgeber für die Kosten der G 42 Untersuchung auf. Bitte bringen Sie eine Kostenübernahme des Arbeitgebers für die G – Untersuchungen mit. Alternativ können Sie die Untersuchung als Selbstzahlerin oder Selbstzahler durchführen lassen. Die G 42 Untersuchungs- Kosten sind steuerlich absetzbar.

Wer macht die G 42 Untersuchung?

Betriebsärzte und Fachärzte für Arbeitsmedizin führen die G 42 Untersuchung durch da diese Arztgruppen qualifiziert sind für arbeitsphysiologische, ergonomischen und arbeitshygienischen Fragen. Laut § 7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu tragen. Bei der betriebsärztlichen Betreuung sind die Arbeitsmediziner / Betriebsmediziner nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten.

Wann ist eine G 42 Untersuchung erforderlich?

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (G 42 Untersuchung) sind zu veranlassen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathologischen Organismen. Die jeweilige Gefährdungsbeurteilung für die G 42 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung stellt die Entscheidungsgrundlage für die arbeitsmedizinische Untersuchung dar. Es wird unterschieden zwischen Pflichtvorsorgen und Angebotsvorsorgen. Im Folgenden sind beispielhaft Berufsgruppen aufgeführt, die oft Tätigkeiten mit ungezielter oder gezielter Infektionsgefährdung ausüben:

  • Gesundheitsberufe: z.B. MFA, Ärztin, Zahn-Arzt, medizinische Assistentinnen und Assistenten, Verwaltungspersonal, Tierarztpraxen, Rettungsdienst, Physiotherapeuten, Labore, Forschungseinrichtungen etc.
  • Pflegeeinrichtungen: Altenpflegehelfer/in, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in etc.
  • Kinderbetreuung: Krippe, Kita, Kindergarten, Mittagsbetreuungen, Förderschulen
  • Fachkosmetik -Studios, Schulen: Beauty-Specialists
  • Abfallentsorgung und Abfallverwertung wie Recyclinghof, Entsorgung von Sonderabfällen, Abfallbeseitigung: Fachkräfte für Kreislauf- u. Abfallwirtschaft, Wasserversorgungstechnik etc.
  • Land- u. Forstwirtschaft: Garten- u. Landschaftsbau, Forstwirt etc.
  • Lebensmittelverarbeitung Die G 42 Vorsorge sollte vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden. Nachuntersuchungstermine für die arbeitsmedizinische Untersuchung G 42 finden in der Regel ein Jahr nach Erstuntersuchung und dann alle 3 Jahre statt. Die Zeiträume können kürzer sein, wenn es arbeitsmedizinisch und präventiv sinnvoll ist; längere Zeiträume sind durch die Rechtsnormen nicht vorgesehen.

Ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung Pflicht?

Ob eine Pflichtvorsorge vorliegt oder nicht muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln – bezogen auf das Arbeitsplatzprofil und die Inhalte der G 42 Untersuchung. Wenn von Beschäftigten Vorsorgeuntersuchungen nach G 42 durchgeführt werden ist somit eine entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Grundsatz G 42 Arbeiten mit Infektionsgefahr als Pflicht- oder Angebotsvorsorge zu veranlassen. Insbesondere die Beratung zu impfpräventablen Erregern soll erfolgen. Eine präventiv ausgerichtete Beratung, wie z.B. zu geeigneten Schutzmaßnahmen etc. um Infektionen zu vermeiden erfolgt auch.

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