G 35 Untersuchung


Was ist die G35 Untersuchung?

Die arbeitsmedizinische Untersuchung nach der arbeitsmedizinischen Vorsorge Verordnung (ArbMedVV), ehemals G35, bei Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen (insbesondere sub- tropische Regionen zwischen 30° nördlicher und 30° südlicher Breite) ist vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen.

Neben der Beratung zu Impfungen und effektiven Schutzmaßnahmen gehen wir im Rahmen der Reisemedizinischen Beratung in München auf Ihre individuelle Gesundheitssituation ein. Selbstverständlich kann die reisemedizinische Beratung auch allgemein erfolgen.

Oft kann man weitere betriebsärztliche Untersuchungen, G-Untersuchung zum selben Zeitpunkt durchführen. So kann man die Anforderungen an die Arbeitsschutzberatung kombinieren.

Der präventiven Gesundheitsberatung in der Reisemedizin wird ein hoher Stellenwert im Arbeitsschutz zugeschrieben. Bei kumulativen Arbeitsaufenthalten von 3 Monaten in einem Jahr ist die arbeitsmedizinische Vorsorge im Rahmen einer reisemedizinischen Beratung ebenso notwendig.

Bei einer arbeitsbedingten Erkrankung in den Tropen steht die Frage nach Entschädigungsansprüchen und Anerkennung einer möglichen Berufskrankheit im Raum. Deshalb empfehlen wir eine gute Dokumentation der Krankheitssymptome und eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Unfallversicherung.

Die arbeits- und reisemedizinische Beratung und Untersuchung schließt die Erfassung des Gesundheitsstatus ein und wird ergänzt durch Laboruntersuchungen, EKG, Belastungs-EKG etc.. In unserer Praxis für Reisemedizin in München am Stachus können Sie alle Untersuchungen durchführen lassen. Wir bitten Sie die Kosten für die reisemedizinische Beratung in München mit Ihrem Arbeitgeber abzuklären.

Falls Sie zu einer Patientengruppe gehören, die einer ständigen ärztlichen Kontrolle durch den Hausarzt oder Spezialisten bedürfen, möchten wir Sie bitten relevante medizinische Unterlagen zur arbeits- und reisemedizinischen Beratung in München mitzubringen. Dies ermöglicht uns eine schnellere Orientierung während der reisemedizinischen Beratung hinsichtlich Medikation, Verlaufsparameter und dem Schweregrad Ihrer Vorerkrankung.

Wir beraten Sie zu:

  • Reisetauglichkeit, z.B. nach einem Herzinfarkt
  • Erforderliche Schutzimpfungen; Malariaprophylaxe
  • Medikation bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes
  • Reiseapotheke
  • Dauermedikation

Neben der Aufklärung zu Impfungen während der reisemedizinischen Beratung in unserer Praxis in München stehen Informationen zu effektiven Schutzmaßnahmen im Vordergrund. Oft können einfache Verhaltensregeln viel bewirken z.B.:

  • Peel it, boil it, cook it or forget it!
  • Safer sex
  • Offene Getränke können auch durch verunreinigtes Wasser gestreckt sein

Wie viel kostet eine G 35 Untersuchung?

Die Kosten für die G35 Untersuchung / Vorsorge variieren in Bezug auf den erforderlichen Untersuchungsaufwand hinsichtlich der Vorerkrankungen, benötigten Impfungen etc..

Wie lange ist die G 35 gültig? Wer zahlt die G 35 Untersuchung?

Die Erstuntersuchung sollte mit ausreichendem Abstand zur Abreise erfolgen / Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und ist maximal 2 Jahre gültig. Nachfolgende Vorsorgen sind maximal 3 Jahre gültig. Gegebenenfalls gelten weitere präventive Empfehlungen.

Die Fristen sind Maximalfristen, d.h. diese Fristen dürfen nicht überschritten werden. Zulässig sind allein kürzere Fristen. Die Fristen sind zu verkürzen, wenn dies vom Arzt oder der Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV aus arbeitsmedizinischer Sicht für notwendig gehalten wird.

Was untersucht ein Arbeitsmediziner?

Im Vordergrund steht die Beratung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters. Bei G35 Untersuchungen (Pflicht oder Angebot) auch Pflicht- und Angebotsvorsorgen genannt wird der G35 Untersuchungs-Ablauf auf freiwilliger Basis durchgeführt:

  • Ärztliche Beratung und gegebenenfalls körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung etc.
  • Labor: Blut, Urin, Stuhlproben
  • EKG, Ergometrie
  • Lungenfunktion
  • Sehtest

Je nach erforderlichem Untersuchungs- und Beratungsaufwand dauert die arbeitsmedizinische G35 Untersuchung ca. 30-45 Minuten. Damit der zeitliche Aufwand für beide Seiten gering gehalten wird, bitten wir um Mitnahme des evtl. vorhandener Vorbefunde.

Dem Arbeitgeber wird auf der sogenannten Vorsorgebescheinigung lediglich mitgeteilt, dass der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin bei der arbeitsmedizinischen Beratung/G35 Untersuchung war; medizinische Inhalte dürfen nicht weitergegeben werden und unterliegen der Schweigepflicht.

Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sie sind den Beschäftigten in der G35 Untersuchung anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist und der oder die betroffene Beschäftigte nicht bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt.

Was wird bei der G 35 Untersuchung gemacht?

Im Vordergrund steht die Prävention. Die persönliche Schutzausrüstung sowie die individuelle Gesundheitsprävention im Arbeitsumfeld werden besprochen.

Wichtige G35-Untersuchungs-Bestandteile sind die präventiven Beratungen z.B. Mückenschutz für Geschäftsreisende und nicht medikamentöse Schutzmaßnahmen.

Wer trägt die Kosten für den Betriebsarzt?

Bitte bringen Sie eine Kostenübernahme des Arbeitgebers für die G35 Untersuchung mit. Alternativ können Sie die G35 Untersuchung als Selbstzahlerin oder Selbstzahler durchführen lassen.

Wer führt die G 35 Untersuchung durch?

Betriebsärzte und Fachärzte für Arbeitsmedizin sowie Tropenmediziner führen die G35 Untersuchung durch da diese Arztgruppen qualifiziert sind für arbeitsphysiologische, ergonomischen und arbeitshygienischen Fragen im Hinblick auf die speziellen Reisebedingungen.

Laut § 7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu tragen. Bei der betriebsärztlichen Betreuung sind Betriebsmediziner nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und folgen der ärztlichen Schweigepflicht.

Wann ist eine G 35 Untersuchung erforderlich?

Bei Tätigkeiten in den Tropen, Subtropen und sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen muss je nach Gefährdungsbeurteilung eine Pflichtvorsorge angeboten werden.

Ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung Pflicht?

Ob eine Pflichtvorsorge vorliegt oder nicht muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln – bezogen auf das Arbeitsplatzprofil, das Reiseziel, die Tätigkeit und die Erfordernisse/Inhalte des G35 Untersuchungs-Umfanges.

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