Update Corona-Arbeitsschutzverordnung endet zum 02.02.2023

Update Corona- Arbeitsschutzverordnung

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde zum 2. Februar 2023 vorzeitig aufgehoben.

Die Arbeitgeber und Beschäftigten können eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.

Dies erfolgt via der Gefährdungsbeurteilung.

 

Infektionsschutzgesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/BJNR104510000.html

Bundesministerium:

https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2023/bundeskabinett-beschliesst-vorzeitiges-ende-der-corona-asvo.html

Masern- Impfpflicht:

https://www.masernschutz.de/beschaeftigte-in-einrichtungen/

 

Für arbeitsmedizinische Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Ihr Betriebsarzt-Team

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