
Update Corona-Arbeitsschutzverordnung endet zum 25.05.2022
Update Corona- Arbeitsschutzverordnung
Empfehlungen des BMAS zum Betrieblichen Infektionsschutz nach Auslaufen der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung zum 25.Mai 2022
Aufgrund der stetig abklingenden Infektionszahlen sowie der zumeist milderen Krankheitsverläufe wird die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung nicht verlängert.
Regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind jedoch immer möglich.
Vor diesem Hintergrund sind die Arbeitgeber entsprechend den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, ihre Gefährdungsbeurteilung anzupassen – auch in Bezug auf das Mutterschutzgesetz.
Insbesondere soll die Gefährdungsbeurteilung stetig an das Infektionsgeschehen sowie wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden, um adäquate Präventionsmaßnahmen abzuleiten.
S.b. unter folgendem Link Fragen und Antworten des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Rechtsgrundlagen
- Vorgehen bei Infektionsverdacht
- Präventionsmaßnahmen
- Vertiefende Hinweise
Links:
https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html
https://www.buergerbeauftragter.bayern/corona-aktuell/
Für arbeitsmedizinische Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihr Betriebsarzt-Team